Schriftstücke entgegennehmen
Wir nehmen die vereinbarte deutsche Finanzamtspost auf Grundlage der geprüften Empfangsvollmacht entgegen.
Ihr Unternehmen sitzt im Ausland, deutsche Finanzamtspost soll aber in Deutschland entgegengenommen werden? IMPREGO übernimmt nach gesonderter Vereinbarung den postalischen Empfang, digitalisiert die Schreiben und stellt sie Ihnen elektronisch bereit.
Als Zusatzleistung zum Business-Tarif. Einrichtung nach Prüfung der Unterlagen.Empfang in DeutschlandDeutsche Finanzamtspost an der vereinbarten Anschrift
Digital bereitgestelltÖffnung, Scan und elektronischer Abruf
Ohne BehördengängePostempfang statt steuerlicher Vertretung
Wer sein Unternehmen beispielsweise in der Schweiz führt und mit deutschen Finanzbehörden korrespondiert, benötigt unter Umständen eine inländische Empfangsbevollmächtigung. Nach § 123 AO kann die Finanzbehörde bei Beteiligten außerhalb Deutschlands, der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums die Benennung eines Empfangsbevollmächtigten im Inland verlangen.
IMPREGO kann diesen postalischen Empfang nach individueller Prüfung als ergänzenden Service übernehmen. Sie müssen dafür kein neues Business-Paket wählen. Der Umfang wird in einer gesonderten Empfangsvollmacht festgelegt.
Rechtsgrundlage: § 123 AO, Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten.
Unser Geschäft ist die Postannahme und -bearbeitung. Die Kommunikation mit Ihrer Steuerberatung und die inhaltliche Bearbeitung der Schreiben bleiben in Ihrer Hand.
Wir nehmen die vereinbarte deutsche Finanzamtspost auf Grundlage der geprüften Empfangsvollmacht entgegen.
Eingehende Schreiben werden im vereinbarten Umfang erfasst, geöffnet und vollständig digitalisiert.
Sie erhalten die Unterlagen über den vereinbarten digitalen Bereitstellungsweg und können sie anschließend selbst weiterbearbeiten.
Sie nennen das Unternehmen, das zuständige Finanzamt und den gewünschten Umfang. Falls vorhanden, übermitteln Sie uns den Vollmachtsvordruck.
Wir klären, wer das Unternehmen vertreten darf und ob sich die Vollmacht auf den Empfang der vereinbarten Schriftstücke beschränken lässt.
Nach unserer Annahme erhalten Sie die Unterlagen und die gesonderte Freigabe für die vereinbarte Empfangsbevollmächtigung.
Erst nach der Freigabe verwenden Sie die Empfangsbevollmächtigung. Eingehende Briefe werden nach dem vereinbarten Verfahren digital bereitgestellt.
Die Empfangsbevollmächtigung ist ausdrücklich auf die vereinbarte Post beschränkt.
Wichtig bei fristgebundenen Schreiben: Eine Frist kann bereits mit der wirksamen Bekanntgabe beim Empfangsbevollmächtigten beginnen, nicht erst beim Öffnen des digitalen Dokuments. Deshalb dokumentieren wir den Posteingang und stellen die Schreiben nach dem vereinbarten Verfahren bereit.
Die inländische Empfangsbevollmächtigung lässt sich nach Prüfung ergänzend zu Digital Start, Digital Plus oder Digital Business vereinbaren. Das Postkontingent richtet sich weiterhin nach Ihrem gebuchten Tarif.
Die besonderen Voraussetzungen, der Umfang und die Konditionen werden vor der Annahme Ihrer Anfrage geklärt. Eine automatische Buchung dieser Zusatzleistung ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Zusatzleistung ist in diesen Preisen nicht enthalten.
Ja, eine entsprechende Anfrage kann geprüft werden. Wenn Ihr Schweizer Unternehmen deutsche Finanzamtspost empfangen soll, senden Sie uns bitte den gewünschten Vollmachtsumfang und gegebenenfalls das Schreiben des Finanzamts. Wir stimmen anschließend die Voraussetzungen mit Ihnen ab.
Nein. Wir bieten einen Postempfangs- und Digitalisierungsservice an. Persönliche Behördentermine, Botengänge und steuerliche Vertretung gehören nicht dazu.
Nein. Gewöhnliche Behördenbriefe und förmliche Zustellungen sind zu unterscheiden. Für förmliche Zustellungen, etwa entsprechend zugestellte Bescheide oder „gelbe Briefe“, ist bei IMPREGO das gesonderte Vollmachtsverfahren mit eigenhändig unterschriebener Originalvollmacht vorgesehen.
Nein. Die Empfangsbevollmächtigung betrifft die Entgegennahme vereinbarter Schriftstücke. Sie ist keine Bürovermietung, keine Handelsregisteranschrift und begründet keinen Unternehmenssitz in Deutschland.
Der reguläre Business-Tarif bleibt bestehen. Die gesonderte Einrichtung und die zusätzliche Empfangsbevollmächtigung werden nach Prüfung Ihres konkreten Falls vereinbart. Einen verbindlichen Preis nennen wir Ihnen vor Abschluss der Zusatzvereinbarung.
Mehr zu gewöhnlicher Behördenpost und förmlichen Zustellungen: Unterschiede verständlich erklärt.
Schildern Sie uns Ihren Anwendungsfall. Wir prüfen, welche Unterlagen erforderlich sind und wie die Zusatzleistung zu Ihrem Business-Tarif passt.
Auch wichtig: Förmliche Zustellungen nach § 171 ZPO werden bei IMPREGO über ein gesondertes Vollmachtsverfahren bearbeitet.
Weitere Antworten zur Benennung eines Empfangsbevollmächtigten finden Sie in den häufigen Fragen für Unternehmen im Ausland.