Gewöhnliche Behördenpost
Nicht jeder Brief einer Behörde ist eine förmliche Zustellung. Gewöhnliche Behördenpost kann im Rahmen des vereinbarten Postempfangs wie andere Standardbriefpost bearbeitet und digital bereitgestellt werden.
Förmliche Zustellungen
Förmliche Zustellungen sind besonders gekennzeichnete Sendungen, häufig als „gelbe Briefe“ bekannt. Dazu gehören etwa ein förmlich zugestellter gerichtlicher Mahnbescheid oder tatsächlich förmlich zugestellte Schreiben eines Gerichts oder einer Behörde.
Für solche Sendungen sieht IMPREGO ein gesondertes Vollmachtsverfahren vor. Zusätzlich zur regulären Empfangsvollmacht wird die eigenhändig unterschriebene Originalvollmacht benötigt.
Warum der Absender allein nichts über die Zustellung sagt
Auch Finanzämter und andere Behörden versenden alltägliche Schreiben, Informationen oder Rückfragen als gewöhnliche Post. Ein solcher Brief wird nicht automatisch zur förmlichen Zustellung, nur weil er von einer Behörde kommt. Bei IMPREGO kann gewöhnliche Behördenpost im vereinbarten Umfang wie andere Briefpost angenommen, geöffnet, digitalisiert und elektronisch bereitgestellt werden.
Anders liegt es bei tatsächlich förmlich zugestellten Schriftstücken. Häufig sind diese an einem gelben Zustellumschlag erkennbar. Beispiele sind ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Gerichts- beziehungsweise Behördenbescheid, der ausdrücklich förmlich zugestellt wird. Maßgeblich ist die Zustellungsart, nicht allein die Art des Absenders.
Welche Vollmacht wird gebraucht?
Für gewöhnliche Briefpost gilt die reguläre Empfangsvollmacht im normalen Buchungsablauf. Für förmliche Zustellungen sieht IMPREGO zusätzlich ein separates Verfahren vor: Erforderlich ist die eigenhändig unterschriebene Originalvollmacht. Wenn Sie solche Sendungen erwarten, sprechen Sie den Bedarf möglichst schon vor der Buchung an. Wir erläutern Ihnen dann den passenden Ablauf und die benötigten Unterlagen.
Für einen Überblick über die reguläre Bearbeitung lesen Sie auch Geschäftspost digital empfangen. Fragen zu Ihrem konkreten Postempfang können Sie über die Business-Kontaktseite klären.
Für Unternehmen mit Sitz im Ausland gibt es außerdem eine gesonderte Möglichkeit: Deutsche Finanzamtspost durch einen inländischen Empfangsbevollmächtigten entgegennehmen lassen. IMPREGO prüft entsprechende Anfragen individuell.
Vor der Nutzung klären
Nennen Sie bei der Buchung den vorgesehenen Postempfang und gegebenenfalls den Bedarf für förmliche Zustellungen. Wir erläutern die erforderlichen Unterlagen und prüfen, welche Nutzung freigegeben werden kann.
Für Ihren konkreten Bedarf können Sie die drei Business-Pakete vergleichen oder sich direkt an uns wenden.
