Eine Adresse für vereinbarte Geschäftspost
Eine betreute c/o-Anschrift kann für ausdrücklich vereinbarte geschäftliche Korrespondenz und freigegebene Online-Auftritte genutzt werden. Entscheidend ist, dass Postempfang, Empfangsvollmacht und Bearbeitung tatsächlich organisiert sind.
IMPREGO nimmt die gewöhnliche Briefpost entgegen, digitalisiert sie und stellt die Inhalte elektronisch bereit. Sie erhalten damit einen nachvollziehbaren Weg für Ihre Geschäftspost.
Typische Anwendungen für Selbstständige
Eine geschäftliche c/o-Korrespondenzadresse kommt etwa für Freiberufler infrage, die Kundenbriefe nicht an ihrer privaten Wohnanschrift empfangen möchten. Auch wer verschiedene Websites oder Projekte betreut, kann die Nutzung für weitere Auftritte prüfen lassen. Entscheidend ist nicht die Zahl der Websites, sondern ob Empfänger, Verwendungszweck und Postempfang eindeutig vereinbart sind.
Im Unterschied zu einer bloßen Postfachangabe übernimmt IMPREGO auch die tatsächliche Postbearbeitung: gewöhnliche Briefe werden auf Grundlage der Empfangsvollmacht entgegengenommen, geöffnet, eingescannt und elektronisch bereitgestellt. Paketannahme, Bürovermietung oder ein Firmensitz sind damit nicht verbunden.
Was muss vor der Veröffentlichung geklärt werden?
Nennen Sie beim Auftrag den gewünschten Empfängernamen und beschreiben Sie, für welche geschäftlichen Auftritte oder Korrespondenzzwecke Sie die Anschrift verwenden möchten. Nach der Prüfung und ausdrücklichen Freigabe erhalten Sie die passende Anschriftenschreibweise. Verwenden Sie sie erst dann in Ihren geschäftlichen Unterlagen oder auf freigegebenen Online-Auftritten.
Wenn Sie zugleich eine persönliche Impressumsseite benötigen, ist sie bei Digital Plus und Digital Business bereits enthalten. Dort können Ihre freigegebenen Anbieter- und Kontaktdaten über einen eigenen Link erreichbar sein. Weitere Unterschiede finden Sie im Business-Paketvergleich.
Wofür die Anschrift nicht gedacht ist
Die IMPREGO-Anschrift ist keine Wohn- oder Meldeadresse, kein gemietetes Büro und kein Unternehmenssitz. Sie ist auch keine Handelsregisteranschrift. Welche konkrete Nutzung möglich ist, wird vor der Freigabe anhand Ihres Vorhabens geprüft.
So wird die Nutzung freigegeben
Nach Ihrer Auswahl folgen die Angaben zum Kunden, die Empfangsvollmacht und die Prüfung des Auftrags. Vertragsannahme, Zahlungsbestätigung und Anschriftenfreigabe sind getrennte Schritte. Erst die ausdrückliche Freigabe erlaubt die Nutzung im vereinbarten Rahmen.
Für Ihren konkreten Bedarf können Sie die drei Business-Pakete vergleichen oder sich direkt an uns wenden.
